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Steuersatz bei der Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle in sog. Multiplexkinos
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Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob der Verkauf von Speisen in sog. Multiplexkinos (z. B. Popcorn, Nachos etc.) als Lieferung von Speisen, die grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, oder als dem allgemeinen Steuersatz unterliegende Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anzusehen ist. Entsprechend dem Ergebnis der Erörterung ist aufgrund des den Multiplexkinos zugrunde liegenden Gesamtkonzepts davon auszugehen, dass allein schon in der Bestuhlung der Vorführsäle „besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle” i. S. des § 3 Abs. 9 Satz 5 UStG zu sehen sind. Sofern die Abgabe von Speisen und Getränken in Multiplexkinos nicht bereits in der Vergangenheit wegen integrierter Abstellborde und Abstellplätze als Verzehr an Ort und Stelle zu beurteilen war, ist ab dem unabhängig vom Vorhandensein zusätzlich angebrachter Verzehrvorrichtungen ein Verzehr an Ort und Stelle anzunehmen, der dem Regelsteuersatz unterliegt.