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Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit bei Partnerschaftsgesellschaften
Die OFD Hannover hatte mit Vfg. vom (vgl. StuB 2003 S. 229) zur Abgrenzung der gewerblichen von der freiberuflichen Tätigkeit bei Partnerschaftsgesellschaften zwischen StB, RA und WP Stellung genommen.
Der Inhalt dieser Vfg. vom war Gegenstand einer Erörterung der Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Danach führt gem. Zusatz der /G 1401 - 24 - StO 241 der Normalfall der interprofessionellen Mitunternehmerschaft auch bei abweichender Gewinnverteilungsabrede nicht zur Gewerblichkeit der Einkünfte. Eine Gewinnverteilungsabrede, die extrem von den tatsächlichen Tätigkeitsbeiträgen der beteiligten Mitunternehmer abweicht, kann jedoch zur Gewerblichkeit der gesamten Einkünfte führen.
Vor einer endgültigen Entscheidung über die ertragsteuerliche Einordnung der Einkünfte von interprofessionellen Mitunternehmerschaften soll der Ausgang des FG-Verfahrens beim FG Düsseldorf (16 K 4282/02 F) abgewartet werden. Damit sind die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nach § 363 Abs. 1 AO in etwaigen Einspruchsfällen gegeben. Aussetzung der Vollziehung kann gewährt werden.