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StuB Nr. 11 vom Seite 557

BFH-Urteil zur Verpflegungspauschale

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf

Seit 1996 gelten gesetzlich festgelegte Tagegeldpauschalen. Diese ergeben sich in Bezug auf die Inlandsreisen unmittelbar aus dem Gesetz und in Bezug auf die Auslandsreisen betragsmäßig aus dem (BStBl I S. 818 = StuB 22/2001 S. III). Der (StuB 2002 S. 562) Folgendes entschieden:

1. Die Rechtsprechung, dass Verwaltungspauschalen nach dem Regelungsverständnis der Verwaltung auszulegen sind, gilt nicht für solche Verwaltungsanweisungen, die lediglich gesetzesauslegenden Charakter haben.

2. Ob Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen wegen Fahrtätigkeit zu gewähren sind, entscheidet sich nicht nach den abstrakten Merkmalen eines bestimmten Berufsbilds, sondern nach dem konkreten Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers.

Aus Beratersicht ist dazu Folgendes anzumerken: Im Urteilsfall war der Arbeitnehmer als Rettungsassistent auf dem Flughafen Frankfurt am Main tätig. Er begehrte einen Werbungskostenabzug für Verpflegungsmehraufwendungen, da er nach seiner Ansicht eine Fahrtätigkeit ausübt. Das Hessische FG lehnte die Berücksichtigung von Tagegeldern ab, weil der Beruf des Rettungsassistenten nicht unter den Berufen, die ...