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IAS-Verordnung der EU und Improvement Project des IASB
Nach am 6. und 7. 6. erfolgter Zustimmung der EU-Minister ist es nun „amtlich”: Ab 2005 müssen alle in Europa börsennotierten Unternehmen nach den IAS bilanzieren; eine Übergangsfrist bis 2007 gilt für Unternehmen, die auch an einer Drittlandsbörse notiert und dort zur Rechnungslegung nach international anerkannten Standards verpflichtet sind (also z. B. derzeit nach US-GAAP bilanzieren).
Schon vorher hatte das International Accounting Standards Board (IASB) eine Überarbeitung von zwölf der bestehenden 34 International Accounting Standards (IAS) vorgeschlagen. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat daher alle Unternehmen, Wirtschaftsprüfer, Hochschullehrer und Verbände zu einer aktiven Mitarbeit an diesem internationalen Reformprojekt aufgerufen. Die Vorschläge des IASB sind der erste Teil des sog. „Improvement Project”, mit dem kurzfristig Wahlrechte und Inkonsistenzen in den folg. Standards beseitigt werden sollen:
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• | Darstellung des Abschlusses | |
• | Vorräte | |
• | Periodenergebnis, grundlegende Fehler und Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | |
• | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag | |
• | Sachanlagen | |
• | Leasingverhältnisse | |
• | Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse | |
• | Fremdkapitalko... |