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BFH 04.04.2005 VII B 304/04, NWB direkt 38/2005 S. 11

Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet worden ist und die daraus folgende gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zudem durch das Insolvenzgutachten bestätigt wird. Allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, hat noch nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten wären. Vielmehr muss die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch tatsächlich eingetreten sein.