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Erteilung der Abnehmerbescheinigung bei der Ausfuhr von Gegenständen
Die Zollbehörden wirken im Rahmen der Umsatzsteuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen im Reiseverkehr nur insoweit mit, als sie neben der Ausfuhrbestätigung prüfen, ob die Anschrift im Ausfuhrbeleg mit der in den Grenzübertrittpapieren im Zeitpunkt der Ausfuhr übereinstimmen.