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Arbeitgeberzahlungen zur Aufstockung des Arbeitslosengelds
Als außerordentliche und nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuernde Einkünfte kommen u. a. Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 EStG in Betracht. Sowohl der vom Arbeitgeber geleistete Einmalbetrag als auch monatliche Zahlungen zur Aufstockung des Arbeitslosengelds verfolgten den Zweck, dem Kläger Ersatz i. S. des § 24 Nr. 1 EStG für den durch den Verlust seines Arbeitsplatzes bedingten Einnahmeverlust zu leisten. Sämtliche Zahlungen sind als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung anzusehen, da sie Ersatz für ein und dasselbe Schadensereignis darstellen.