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Doppelte Haushaltsführung
Für den Abzug sowohl der Aufwendungen bei Fahrten von einer entfernter liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte als auch der notwendigen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung kommt es auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen an. Doch kann nur dann von notwendigen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung gesprochen werden, wenn außerdem eine Nutzung der Wohnung aus eigenem Recht sowie eine Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung gegeben ist.