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FG Münster 09.03.2005 1 K 1191/02 F, NWB direkt 38/2005 S. 5

Zinsen aus Kapitalversicherungen

Zinsen aus Kapitalversicherungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG a. F. (Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht) sind steuerfrei, da die Beträge der eigenverantwortlichen Vorsorge des Steuerpflichtigen dienen. Die Steuerfreistellung bleibt jedoch dann nicht bestehen, wenn es sich um eine Versicherung handelt, die während der Vertragsdauer im Erlebensfall zur Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dient, dessen Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.