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BFH 11.07.2005 X B 11/05, NWB direkt 38/2005 S. 4

Private Pkw-Nutzung: 1-v. H.-Regelung

Unter die Entnahmeregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG fallen alle Kraftfahrzeuge, die nach allgemeinen Erfahrungssätzen einer nicht nur gelegentlichen privaten Mitbenutzung zugänglich sind. Diese Zwecksetzung rechtfertigt und gebietet es, grundsätzlich auch Kombinationskraftwagen in die 1-v. H.-Regelung einzubeziehen. Infolge ihrer objektiven Beschaffenheit können sie zur Beförderung von Personen und Gegenständen aus Gründen der privaten Lebensführung eingesetzt werden und werden typischerweise auch eingesetzt. Auch auf ein durch Geländefahrten verschmutztes Fahrzeug, bei dem sich die Gerüche im Innenraum nicht beseitigen lassen, ist die Vorschrift anzuwenden. Durch diesen Umstand wird die grundsätzliche Eignung des Fahrzeugs für eine private Nutzung – wenn auch nicht zum Besuch eines Theaters, so doch für Fahr...