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FG Münster 05.07.2005 15 K 1114/99 F, EW, NWB direkt 38/2005 S. 3

Außensteuergesetz: Vereinbarkeit von § 20 Abs. 2, Abs. 3 AStG mit Europarecht

Dem EuGH wird gemäß Art. 234 Abs. 2 EGV folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Widerspricht es den Bestimmungen in Art. 52 EGV, jetzt Art. 43 EGV, und in Art. 73b bis 73d EGV, jetzt Art. 56 bis 58 EGV, wenn die Regelungen in § 20 Abs. 2 und Abs. 3 AStG in der Fassung des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes v. die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter in der ausländischen Betriebsstätte eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen, die als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls die Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre, entgegen dem DBA-Belgien v. nicht durch Freistellung der Einkünfte von der inländischen Besteuerung, sondern durch Anrechnung der auf die Einkünfte erhobenen ausländischen Ertragsteuer von der Doppelbesteuerung befreien?S. 4