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FG Münster 08.06.2005 1 K 5607/03 E, NWB direkt 38/2005 S. 3

Ablehnung eines Erlassantrags/Spekulationsgeschäft

Bestandskräftige Steuerfestsetzungen können im Erlassverfahren nur dann überprüft werden, wenn es dem Steuerpflichtigen unmöglich oder unzumutbar war, sich rechtzeitig innerhalb der Rechtsmittelfrist gegen die Steuerfestsetzung zu wehren. Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung und in die Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Regelung führt nicht zu mangelnder Zumutbarkeit der Rechtsbehelfseinlegung. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG darüber, ob die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit dem GG vereinbar ist, bleibt die Vorschrift anwendbares Recht. Vor diesem Zeitpunkt kommt ein Erlass der auf derartige Spekulationsgeschäfte entfallenden Steuer nicht in Betracht.