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Sozialversicherungsrechtliche Behandlung unständig Beschäftigter
Sonderregelungen für flexible Beschäftigungsverhältnisse
Die Arbeitswelt benötigt heute mehr denn je flexibel einsetzbare Mitarbeiter. Als solche haben sich seit vielen Jahren sog. unständig Beschäftigte erwiesen. Es handelt sich hier um Personen, die oftmals nur für einen Tag beschäftigt werden, die gewissermaßen jeden Tag neu als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Einsatz unständig Beschäftigter hat sich vor allem bei kurzfristig anfallenden Arbeiten bewährt. Sie eignen sich auch für den Fall einer Krankheits- oder Urlaubsvertretung. In der Praxis werden sie oftmals bei zusätzlich anfallenden Aufräumarbeiten, wie etwa beim Bau, im Bereich der Speditionen, zum Säubern von Baustellen, als Statisten beim Film oder Theater, für Putzarbeiten in Fabriken usw. eingesetzt.
I. Abgrenzung unständiger von ständiger Beschäftigung
1. Begriff der unständigen Beschäftigung
Der Begriff der unständigen Beschäftigung wird in besonderen Vorschriften der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung geregelt. Wegen der Bindung an die Krankenversicherung gelten in der Pflegeversicherung die gleichen Grundsätze.
Rechtsgrundlage sind a) in der Krankenversicherung § 232 Abs. 3 SGB V, b) in der Rentenversicherung § 163 Abs. 1 SGB VI, c) in...