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Einkommensteuer | Unterlassener Betriebsausgabenabzug bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Wie der NWB CAAAB-61268 entschieden hat, können bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück, die im Jahr der Zahlung nicht geltend gemacht worden sind und infolge der Bestandskraft der entsprechenden Veranlagung auch in diesem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden können, nicht ohne weiteres im Jahr der ersten „offenen” Veranlagung abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn der Abzug unterblieben ist, weil der Steuerpflichtige fälschlich davon ausgegangen ist, es handle sich bei dem angeschafften Wirtschaftsgut um Privatvermögen. – Anmerkung: Das Verbot eines Abzugs unterlassener oder vergessener Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens im Jahr der e...BStBl 1988 II S. 440