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Abgabenordnung | Voraussetzungen der satzungsmäßigen Vermögensbindung
Nach der Kurzinformation Körperschaftsteuer der St 21 NWB UAAAB-60290 genügt die Festlegung einer so genannten treuhänderischen Übertragung nicht den Voraussetzungen der satzungsmäßigen Vermögensbindung nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 i. V. mit § 61 AO. In dem konkreten Fall war in der Satzung einer selbständigen Untergliederung einer überregionalen Dachorganisation vorgesehen, dass das „verbleibende” Vermögen der Dachorganisation zur treuhänderischen Verwaltung übergeben wird und bei „Gruppenneugründung” des gleichen Landesverbands verwendet werden muss. Die allgemein gehaltene Formulierung „zur treuhänderischen Verwaltung” gewährleistet weder eine konkrete gemeinnützigkeitsrechtliche Verwendung noch allgemein eine Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken überhaupt. Zudem verstö...