Aufwendungen für Sprachkurs im EU-Ausland (hier: Guadeloupe) nicht abzugsfähig
Leitsatz
Aus der Rspr. des BFH ist nicht zu folgern, dass Kosten für einen im Bereich der EU durchgeführten Sprachkurs in jedem Fall
in voller Höhe als Werbungskosten abzuziehen sind. Vielmehr sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen
und zu würdigen.
Aufwendungen für einen Französischkurs auf der Karibikinsel Guadeloupe, bei dem an 3 von 14 Tagen Gelegenheit bestand, die
besondere Merkmale einer Insel in der Karibik kennen zu lernen, sind in nicht nur unerheblichen Ausmaß privat mit veranlasst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 135 Nr. 3 AAAAB-61208
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