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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 777/01

Gesetze: KStG § 9

Voraussetzungen für die Erteilung der Spendenbescheinigung und für den Spendenabzug

Leitsatz

  1. Spenden für einen Sportverein sind nur abziehbar, wenn der Verein als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist oder zumindest über eine vorläufige Freistellungsbescheinigung verfügt.

  2. Der Verein ist erst ab Erteilung der Freistellungsbescheinigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt; die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Spendenabzug sind erst ab diesem Zeitpunkt gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1209 Nr. 20
QAAAB-61207

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