Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG
Erbschaftsteuer
Leitsatz
Die Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer, die im Gegensatz zum Inlandsvermögensbegriff des § 121 BewG auch Bankguthaben von
Ausländern in Spanien umfasst, auf die deutsche ErbSt ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG ausgeschlossen. Eine Erstattung der
deutschen ErbSt kommt ohnehin nicht in Betracht. Ein Verstoß gegen EU-Gemeinschaftsrecht liegt nicht vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 12/2005 S. 8 DStRE 2006 S. 850 Nr. 14 EFG 2006 S. 59 Nr. 1 IWB-Kurznachricht Nr. 3/2006 S. 102 BAAAB-61196
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