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Betriebsaufspaltung: Von einer Grundstücksgemeinschaft an die Betriebsgesellschaft vermietetes Grundstück als Betriebsvermögen des Besitzunternehmers
– Anmerkungen zum –
Wird ein Wirtschaftsgut von einer Miteigentümergemeinschaft, an der der Besitzeinzelunternehmer beteiligt ist, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft vermietet, so gehört der Miteigentumsanteil des Besitzunternehmers nicht zwingend zu dessen Betriebsvermögen.
Es ist vielmehr nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu beurteilen, ob die Vermietung an die Betriebsgesellschaft durch die betrieblichen Interessen des Besitzunternehmers veranlasst ist oder durch private Gründe bestimmt wird.
Darüber hinaus hat der III. Senat in dem besprochenen Urteil ganz bewusst die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II auf den Fall der Betriebsaufspaltung angewandt.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Stpfl. betreibt eine Maschinenfabrik in der Rechtsform einer GmbH, an der er zunächst zu 100 % beteiligt war. Später sank die Beteiligung auf 80 %. Der Stpfl. hat der GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Maschinen vermietet, die bei der GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen bilden. Gemeinsam mit seiner Ehefrau ist der Stpfl. zu 50 % Miteigentümer eines mit einer Halle bebauten Grundstücks, das von den Eheleuten an die Betriebs-...