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StuB Nr. 10 vom Seite 473

Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen

( K/S 2244 A - St 14 - D)

Der BFH hat am (BStBl 1959 III S. 30) entschieden, dass der Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral erfolgen kann. Dieses sog. Tauschgutachten betrifft in erster Linie im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften und nennt als Voraussetzung die Art-, Funktions- und Wertgleichheit der hingegebenen und erhaltenen Anteile (sog. Nämlichkeit). Auf andere Wirtschaftsgüter oder Beteiligungen an Personengesellschaften sind diese Grundsätze nicht anwendbar.

In der R 140 Abs. 4 EStR 1998 wurde die Anwendbarkeit auf Anteile an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen gehalten werden, ausgedehnt. Im (BStBl I S. 163) wurde dazu der Grundsatz aufgestellt, dass die notwendige Art- und Funktionsgleichheit nur gegeben ist, wenn sowohl die hingegebenen Anteile als auch die erhaltenen Anteile zu einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG gehören (Tz. 13 des BMF-Schreibens).

Durch das StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl I S. 402) wurde § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG eingefügt, der besagt, dass sich im Fall des Tauschs die Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsguts nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts bemessen. Der Gesetzesbegr...