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StuB Nr. 10 vom Seite 433

Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

– Das

StB Dr. Lutz Engelsing und Dipl.-Kfm. Steffen Wassermeyer, beide Bonn
Die Kernfragen:
  • In welcher Weise legt die Finanzverwaltung die Indizien „Anzahl der veräußerten Objekte” bzw. „zeitlicher Zusammenhang” aus?

  • Welche Besonderheiten gelten im Falle der Beteiligung an Grundstücksgesellschaften?

  • Bewirkt das die erwünschte Rechtssicherheit?

I. Einleitung

Die Abgrenzung zwischen (noch) privater Vermögensverwaltung und (bereits) vorliegendem gewerblichen Grundstückshandel ist ein Dauerthema. Dabei ist die sachgerechte Abgrenzung aus zweierlei Gründen steuerlich bedeutsam:

  • Zum einen werden die veräußerten Grundstücke bei Überschreiten der Schwelle zur Gewerblichkeit Bestandteil des Betriebsvermögens, d. h. Überschüsse aus ihrer Veräußerung unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der laufenden Einkommensbesteuerung, Veräußerungsverluste mindern entsprechend die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dagegen sind Wertänderungen von Grundstücken, die im Privatvermögen verbleiben, mit Ausnahme von privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 EStG steuerlich unbeachtlich. Aufgrund der auf zehn Jahre verlängerten Frist in § 23 EStG wird die wirtschaftliche Bedeutung des ge...