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Einkommensteuer | Steuerentlastung bei Einschaltung niederländischer Zwischengesellschaften
Der ) wie folgt entschieden: Einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die innerhalb eines ebenfalls in den Niederlanden ansässigen aktiv tätigen Konzerns auf Dauer als Holding-gesellschaft ausgegliedert wird, ist die Steuerentlastung gem. § 50d Abs. 1 Satz 1 EStG 1990/1994 auch dann nicht nach § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994 zu versagen, wenn an ihr Personen beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten (Abweichung vom Senatsurt. v. 20. 3. 2002, I R 38/00, BFHE 198, S. 514, BStBl II 2002, S. 819).