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Einlage eines zuvor steuerfrei entnommenen Wirtschaftsguts mit dem Entnahmewert
Entnimmt ein Stpfl. eine zu seinem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung zum Teilwert, wobei der Entnahmegewinn zu Recht steuerfrei bleibt, und legt er die Wohnung innerhalb der nächsten drei Jahre in sein gewerbliches Betriebsvermögen ein, so hat die Einlage nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG mit dem höheren Entnahmewert – gekürzt um die AfA zwischen Entnahme und Einlage – zu erfolgen und nicht mit den geringeren Anschaffungskosten.
Die Entscheidung des BFH hat zur Folge, dass in Fällen steuerfreier Entnahmegewinne (im Streitfall wegen Abwahl der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 15 EStG in der in den Jahren 1987 bis 1998 geltenden Fassung) eine Einlage innerhalb von drei Jahren steuerlich vorteilhaft ist, weil die mit der Entnahme aufgedeckten – aber zu Recht nicht versteuerten – ...