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Darlehen an die Geschäftspartnerin der Betriebs-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens
Gewährt bei einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen einer in der Krise befindlichen GmbH, die wichtigster Geschäftspartner der Betriebs-GmbH ist und an der der Besitzunternehmer beteiligt ist, ein eigenkapitalersetzendes Darlehen, so gehören das Darlehen und die Beteiligung an der GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. Denn die mit der Darlehenshingabe verbundene finanzielle Stützung des wichtigsten Geschäftspartners der Betriebs-GmbH kommt nicht nur der Betriebs-GmbH, sondern auch – mittelbar – dem Besitzunternehmen zugute, das seinerseits von den Ausschüttungen und Pachtzinsen der Betriebs-GmbH lebt.
Der BFH weist in seiner Entscheidung vom darauf hin, dass die Hingabe (und der Ausfall) eigenkapitalersetzender Darlehen nur dann zu nachträ...