Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FördG-AfA abnutzbarer Wirtschaftsgüter bei Gewährung öffentlicher Zuschüsse
Ein für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter gewährter öffentlicher Zuschuss mindert im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die AfA-Bemessungsgrundlage bereits vor dessen Auszahlung im Zeitpunkt der Festsetzung des Zuschusses. Die Berechnung der FördG-AfA erfolgt in diesen Fällen nach dem gekürzten Betrag (BFH-Az.: VIII R 40/05).