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Bildung einer Ansparrücklage grundsätzlich für jedes einzelne Wirtschaftsgut
Hinweise zum buchmäßigen Nachweis der Investitionen
Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen die Bildung einer Ansparabschreibung in ihren Aufzeichnungen dokumentieren. Aus der Einnahmen-Überschussrechnung muss ersichtlich sein, für welche Art von Investition und für welchen Investitionsumfang eine Ansparrücklage gebildet worden ist. Hierzu ist es notwendig, die geplanten Investitionen ergänzend auf einer Anlage zur Gewinnermittlung aufzulisten. Eine Checkliste am Ende fasst zusammen, was bei der Bildung einer Ansparrücklage im Falle einer Einnahmen-Überschussrechnung zu beachten ist.
I. Buchmäßiger Nachweis von Investitionen
Die Frage des buchmäßigen Nachweises der beabsichtigten Investitionen im Rahmen der Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG wird seit Schaffung dieser Vorschrift diskutiert. Das gilt besonders für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung. Die Finanzverwaltung hat mit (BBK F. 13 S. 4617) zum Buchnachweis im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gefordert, dass die investitionsbezogenen Angaben buchmäßig verfolgt werden können (Rnr. 37). Das BMF-Schreiben enthält allerdings keine Angaben darüber, in welcher Form das geschehen könnte. Da nach ...