Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlustabzugsbeschränkung des § 8 Abs. 4 KStG
Die Verlustabzugsbeschränkung des § 8 Abs. 4 KStG greift bei einem fehlenden sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Zuführung neuen Betriebsvermögens und der Veräußerung der Geschäftsanteile nicht ein. Eine Körperschaft verliert nicht deswegen ihre wirtschaftliche Identität, weil nach der Anteilsveräußerung irgendwann und ohne einen dazu bestehenden Zusammenhang eine Veränderung im Betriebsvermögen eintritt.