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BFH 08.07.2005 XI B 32/03, NWB direkt 37/2005 S. 5

Umstellung Vollzeit- auf Teilzeitarbeitsverhältnis

Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, wenn der Arbeitnehmer nach seiner Beendigung ein neues Arbeitsverhältnis zu anderen Bedingungen begründet. Ob ein neues Arbeitsverhältnis begründet oder das alte – wirtschaftlich betrachtet – lediglich fortgesetzt wird, ist davon abhängig, ob das neue Dienstverhältnis als Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses zu beurteilen ist. Entscheidend dafür ist wiederum, ob die Beteiligten nach den Umständen des einzelnen Falles das „neue” Dienstverhältnis als Fortsetzung eines einheitlichen Dienstverhältnisses ausgestaltet haben. Anhand dieser Grundsätze ist bei der Umstellung eines Vollzeit- auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialplans zu prüfen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis begründen oder led...