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BFH 15.12.2005 IV R 23/05, NWB direkt 37/2005 S. 4
Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
Die Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft ist nicht erwiesen, wenn sich eine vorgelegte Prognoseberechnung als in sich unschlüssig und fehlerbehaftet darstellt.