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BFH 29.04.2005 VIII B 128/03, NWB direkt 37/2005 S. 4

Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen zur Darlehenstilgung

Die bloße Behauptung, nach den festgestellten „Negativentwicklungen bei Lebensversicherungen” seien die unverbindlich prognostizierten Kapitalwerte nicht mehr erzielbar, so dass sich bei der Vollfinanzierung von Immobilien durch Lebensversicherungsansprüche nicht gesicherte Darlehensteile ergeben, die von den Steuerpflichtigen nachfinanziert werden müssten, kann die Steuerschädlichkeit nicht vermeiden. Denn die Steuerschädlichkeit der Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen zur Sicherung/Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten hängt nicht davon ab, ob die später fällig werdenden Lebensversicherungsansprüche zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten ausreichen.