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Hinzuschätzungen wegen Geldtransfer nach Luxemburg
Zahlreiche Transaktionen von inländischen Konten auf Konten bei Luxemburger Banken können den Schluss zulassen, dass Steuerpflichtige ihr Kapitalvermögen nach Luxemburg transferiert haben, um es der inländischen Besteuerung zu entziehen. Die Schätzung von Kapitaleinkünften setzt voraus, dass dargelegt wird, wie sich das angesammelte Kapitalvermögen und die Erträge entwickelt haben. Ein an einem bestimmten Stichtag festgestellter Kapitalhöchststand ist als Basis für eine Hochrechnung insgesamt erzielter Erträge nicht geeignet.S. 4