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Arbeitsförderung | Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Die Erste VO zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung v. 22. 8. 2005 ist im BGBl 2005 I S. 2499 bekannt gemacht worden und tritt am 1. 10. 2005 in Kraft. Danach erfolgt u. a. keine Einkommensanrechnung der Eigenheimzulage, soweit sie nachweislich zur Finanzierung einer nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie verwendet wird, des Kindergelds für volljährige Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende volljährige Kind weitergeleitet wird, sowie bei Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von Einnahmen aus Erwerbstätigkeit bis zu 100 €. Neu geregelt wird auch die Berechnung des Einkommens aus nicht selbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtsch...