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BFH 27.04.2005 I R 75/04, NWB 37/2005 S. 298

Bilanzierung | Vorliegen einer schriftlichen Pensionszusage

Nach dem NWB SAAAB-60418 ist eine Pensionszusage i. S. des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG „schriftlich” erteilt, wenn der Pensionsverpflichtete eine schriftliche Erklärung mit dem in der Vorschrift genannten Inhalt abgibt und der Adressat der Zusage das darin liegende Angebot nach den Regeln des Zivilrechts annimmt. Dafür reicht eine mündliche Erklärung des Pensionsberechtigten aus. – Anmerkung: Die in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG für eine Rückstellung in der Steuerbilanz über die zivilrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Erfordernisse hinaus gebotene Schriftform ist gewahrt, wenn der Pensionsverpflichtete sich schriftlich äußert. Neben dieser Klarstellung hat sich der BFH mit der Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung und dem aus der Sicht der Kapitalgesellschaft vertretbaren frühesten Zeitpunkt für die Erteilung ein...