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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Steuersatz für die orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen
Das NWB CAAAB-60915 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 sind unter „Zutaten” und „sonstige Nebensachen” Lieferungen zu verstehen, die bei einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Durchschnittsbetrachters nicht das Wesen des Umsatzes bestimmen. (2) Die orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen ist eine sonstige Leistung; deshalb kommt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1993 i. V. mit Nr. 52 Buchst. b der Anlage hierzu nicht in Betracht. – Anmerkung: Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 52 der Anlage (inzwischen „Anlage 2”) für Orthopädieumsätze setzt Lieferungen voraus. Die Bedeutung der Entscheidung besteht darin, dass die Regeln für die Abgrenzung zwischen Werklieferungen und -leistungen in § 3 Abs. 4 UStG – di...