Teils mit eigenem PKW und teils mit öffentlichen
Verkehrsmitteln durchgeführte Fahrten eines Behinderten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte
Einkommensteuer 2003
Leitsatz
Ein Behinderter (i.S. von § 9 Abs. 2 S. 3 EStG), der die Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise mit dem eigenen PKW und
teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführt, darf
täglich entweder einheitlich für beide Verkehrsmittel die
Entfernungspauschale oder für beide Verkehrsmittel einheitlich die
tatsächlichen Kosten geltend machen. Die Wahl einer Kombination (z.B.
Entfernungspauschale für den mit öffentlichen Verkehrmitteln
zurückgelegten Fahrtanteil, tatsächliche Kosten für den mit dem
PKW durchgeführten Fahrtanteil) ist nicht zulässig.
Fundstelle(n): DStZ 2006 S. 3 Nr. 1 EFG 2006 S. 36 Nr. 1 GAAAB-60730
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