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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 396/04 EFG 2006 S. 36 Nr. 1

Gesetze: EStG 2003 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1 EStG 2003 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG 2003 § 9 Abs. 2 S. 1EStG 2003 § 9 Abs. 2 S. 2EStG 2003 § 9 Abs. 2 S. 3

Teils mit eigenem PKW und teils mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführte Fahrten eines Behinderten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Einkommensteuer 2003

Leitsatz

Ein Behinderter (i.S. von § 9 Abs. 2 S. 3 EStG), der die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise mit dem eigenen PKW und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführt, darf täglich entweder einheitlich für beide Verkehrsmittel die Entfernungspauschale oder für beide Verkehrsmittel einheitlich die tatsächlichen Kosten geltend machen. Die Wahl einer Kombination (z.B. Entfernungspauschale für den mit öffentlichen Verkehrmitteln zurückgelegten Fahrtanteil, tatsächliche Kosten für den mit dem PKW durchgeführten Fahrtanteil) ist nicht zulässig.

Fundstelle(n):
DStZ 2006 S. 3 Nr. 1
EFG 2006 S. 36 Nr. 1
GAAAB-60730

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