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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 85/00

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 Satz 3

Abschreibungszeitraum entgeltlich erworbener Vertreterrechte beträgt 15 Jahre

Leitsatz

  1. Geschäftsbeziehungen eines Handelsvertreters, die dieser durch Ablösung eines Ausgleichsanspruchs eines Vorgängers einer Handelsvertretung von der zu vertretenden Firma entgeltlich erworben hat, sind über den Zeitraum von 15 Jahren abzuschreiben.

  2. Die kürzere Abschreibungsdauer, die für den Erwerb eines freiberuflichen Praxiswertes Anwendung findet, kann ein Handelsvertreter nicht für sich in Anspruch nehmen, da er ein gewerbliches Unternehmen betreibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1180 Nr. 20
WPg 2006 S. 393 Nr. 6
IAAAB-60712

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