Ergänzungsbescheid, GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
1) Sind in einem Feststellungsbescheid Sonderbetriebsausgaben eines Mitunternehmers nicht berücksichtigt, kann diese notwendige
Feststellung durch einen Ergänzungsbescheid nach § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden.
2) Kapitalgesellschaftsanteile, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers dienen, sind dem notwendigen
Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers zuzurechnen.
3) Die bloße Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung für Verbindlichkeiten einer GmbH sowie der Verzicht auf eine Avalprovison
führen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1874 Nr. 23 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2006 S. 108 FAAAB-60700
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