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BBV Nr. 9 vom Seite 9

Substanzsteuerfonds – steuerfreie Schenkungen dank negativer Steuerwerte

Anton-Rudolf Götzenberger

Das Prinzip

Der steuerliche Wert eines Betriebsvermögens für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke errechnet sich aus dem Saldo der Summe der Aktiva und der Summe der Schulden sowie sonstigen Abzüge (§ 98a BewG). Gehört fremdfinanziertes Grundvermögen zum Betriebsvermögen, stehen den niedrigen Steuerwerten für das Grundvermögen die zum Nennwert angesetzten Schulden auf der Passivseite entgegen.

Beispiel:

Ein Unternehmen hält Immobilienwerte im Verkehrswert von 200, die steuerlich mit nur 150 bewertet werden. Die Immobilien wurden über ein Darlehen in Höhe von 190 fremdfinanziert. Per Saldo ergibt sich ein negativer Wert des Betriebsvermögens von ./. 40.

Substanzsteuerfonds (Erbschaft- und Schenkungsteuer-Sparfonds) machen sich dieses Bewertungsprinzip zu Nutze. Sie kaufen besonders günstig bewertetes Immobilienvermögen – im Regelfall Bestands- bzw. Altimmobilien, für welche der maximale Alterswertabschlag von 25 v. H. gemäß § 146 Abs. 4 BewG in Anspruch genommen werden kann –, rechnen in der Bilanz den vollen Valutabetrag des Finanzierungsdarlehens gegen und schaffen so negative steuerliche Werte des Betriebsvermögens. Optimiert wird die ganze Konstruktion noch dadurch, d...