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Fehlerhafte Anlageberatung
Die Anlageempfehlung einer Bank an eine 60-jährige selbständige Unternehmerin mit geringen Rentenansprüchen, einen zur Altersversorgung bestimmten größeren Geldbetrag aus einer Lebensversicherung ausschließlich in mehreren Aktienfonds (mittlerer bis hoher Risikoeinstufung) anzulegen, ist nicht anlegergerecht ().