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Grundstücksveräußerung durch Ehegatten in Gütergemeinschaft
Das entschieden, dass bei der Veräußerung eines Grundstücks durch Ehegatten, die im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, nicht zwei Steuerfälle vorliegen, sondern nur ein Einzelner. Folglich greift die Freigrenze in Höhe von 2 500 € nach § 3 Nr. 1 GrEStG für den Erwerb nur einmal.