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BBV 9/2005 S. 6

Verdeckte Treuhandschaft an GmbH-Anteilen

Eine Treuhandabrede, die sich auf einen existierenden GmbH-Geschäftsanteil bezieht, bedarf der notariellen Form. Eine – dem Finanzamt gegenüber – verdeckte Treuhandschaft in Bezug auf GmbH-Geschäftsanteile ist gem. dem steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Treugeber gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist.