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BBV 9/2005 S. 5

Vermietung besonders aufwändig gestalteter oder ausgestatteter Wohnungen

Die OFD München differenziert in ihrer Vfg. v. - S 2253 - 86 St 41 bei der Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht systematisch nach den folgenden Kriterien: (1) Miete beträgt weniger als 50 bzw. 56 v. H. der Marktmiete, (2) Miete liegt zwischen 56 und 75 v. H. der Marktmiete, (3) Miete beträgt mindestens 75 v. H. der Marktmiete, (4) Kriterien für eine aufwändig gestaltete/ausgestattete Wohnung und (5) ergänzender Hinweis, wenn keines der genannten Kriterien vorliegt.