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Eigenheimzulage und Angehörigendarlehen
Begünstigte Anschaffungskosten i. S. d. EigZulG liegen auch vor, wenn der Wohnungserwerber den Kaufpreis mit einem fremdüblichen Anforderungen an Verzinsung und Besicherung nicht standhaltenden Angehörigendarlehen finanziert. Maßgebend ist in die-sem Fall, ob der Erwerber hinsichtlich der eingesetzten Geldmittel einem zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch der Angehörigen nach § 488 Abs. 1 BGB ausgesetzt ist.S. 8