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Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen
Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Angehörige liegt vor, wenn ein Grundstück mit der – auch formlosen – Verpflichtung übernommen wird, das auf dem Grundstück befindliche, von den Eltern bewohnte Haus abzureißen und im Gegenzug auf dem Grundstück ein neues Wohnhaus zu errichten in dem die Eltern eine Wohnung unentgeltlich nutzen können.