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Versäumung der Ausschlussfrist
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der zweijährigen Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung kann mangels Inanspruchnahme schutzwürdigen Vertrauens nicht deshalb gewährt werden, weil die Finanzbehörde zunächst in Unkenntnis der Verhältnisse einen Schätzungsbescheid erlassen und sodann im Einspruchsverfahren aufgrund der nach Ablauf der Antragsfrist eingegangenen Steuererklärung ersatzlos aufgehoben hat.