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Einnahmezuschätzung wegen unklarer Geldzuflüsse
Werden Privateinlagen hinsichtlich ihrer Mittelherkunft überprüft, ist der Steuerpflichtige wegen der von ihm selbst hergestellten Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Verletzung dieser Pflicht kann ein Sachverhalt dahingehend gewürdigt werden, dass unaufgeklärte Kapital-S. 3zuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen.