Keine unverschuldete Unkenntnis über die Ausschlussfrist
zur (formulargebundenen) Antragsveranlagung bei berufsmäßigem
Vertreter in Steuersachen
Leitsatz
Wiedereinsetzung wegen
Versäumung der zweijährigen Ausschlussfrist für die
Antragsveranlagung kann mangels Inanspruchnahme schutzwürdigen Vertrauens
nicht deshalb gewährt werden, weil die Finanzbehörde zunächst in
Unkenntnis der Verhältnisse einen Schätzungsbescheid erlassen und
sodann im Einspruchsverfahren aufgrund der nach Ablauf der Antragsfrist
eingegangenen Steuererklärung ersatzlos aufgehoben hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 525 Nr. 9 WAAAB-60259
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