Aufwendungen eines Gymnasiallehrers für Englisch für die Teilnahme an einer Lehrerfortbildungsreise in die USA als Werbungskosten
Einkommensteuer 2000
Leitsatz
Aufwendungen eines Gymnasiallehrers für Englisch für eine Lehrerfortbildungsreise in die USA können als Werbungskosten berücksichtigt
werden, wenn die Aufwendungen nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Eine nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung
kann vorliegen, wenn das Programm der Lehrerfortbildung auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnitten
ist, Zweck der Reise die eigene Fortbildung des Lehrers ist, der Teilnehmerkreis homogen ist, die Reise nicht von einem Reiseveranstalter,
sondern von einem deutsch-amerikanischen Institut veranstaltet wird, der Lehrer von seiner Unterrichtsverpflichtung für die
Zeit, die nicht unterrichtsfrei ist, freigestellt ist und er weder vor noch nach der Lehrerfortbildung privat veranlasste
Urlaubs- oder Reiseaufenthalte anschließt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 327 Nr. 6 DStZ 2005 S. 807 Nr. 23 EFG 2005 S. 1756 Nr. 22 KÖSDI 2006 S. 15044 Nr. 4 MAAAB-60232
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