gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den
Leitsatz
Ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist wegen
fehlendem Bekanntgabewillen unwirksam, wenn nach einvernehmlicher Beendigung des Rechtsbehelfsverfahrens über den vortragsfähigen
Gewerbeverlust kein Anlass für eine Änderung des diesbezüglichen Feststellungsbescheids bestand und keinerlei Anhaltspunkt
dafür erkennbar sind, dass der Sachbearbeiter der Veranlagungsstelle einen Gewerbesteuermessbescheid erlassen wollte, in dessen
Folge der geänderte Verlustfeststellungsbescheid erging, weil er durch den Aufruf der Gewerbesteuer lediglich das EDV-technische
Hindernis zur Durchführung der Körperschaftsteuerveranlagung aufgrund der nicht abschließenden Bearbeitung der Gewerbesteuer
durch die Rechtsbehelfsstelle beseitigen wollte.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1502 Nr. 19 SAAAB-60230
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