Aktivierung einer Forderung auf Einlage eines Aktiendepots
keine Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei Teilwertberichtigung einer Forderung, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung
führt
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Körperschaftsteuer 2001
Leitsatz
1. Ein Anspruch einer GmbH auf Übertragung eines dem Gesellschafter gehörenden Aktiendepots ist nicht zu aktivieren, wenn
eine entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht nachgewiesen ist, auch dann nicht, wenn die Übertragung des Depots bereits
gem. § 409 Abs. 1 BGB der Bank angezeigt worden ist.
2. Führt die Wertberichtigung einer Forderung zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, ist deshalb noch nicht die
Ausschüttungsbelastung i.S.von § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F. herzustellen.
Fundstelle(n): StBW 2005 S. 1 Nr. 24 RAAAB-60226
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.